Gesetzlich versichern
Beitragsrückzahlung für Selbständige
Bemessungsgrundlage
Beitritt in die gesetzl. Krankenversicherung
Beitragsverzug

Privat versichern
Private Krankenversicherung

Rückkehr in die GKV

Individuelles Leistungspaket

Künstler können zudem
die Künstlersozialkasse
in Anspruch nehmen

Versicherung der Arbeitnehmer

Wenn Ihre Arbeitnehmer bis 400 EUR verdienen, müssen Sie diese bei der Minijobzentrale anmelden. Alle Infos darüber finden Sie unter
http://www.gkv-service.de/minijobs.pdf

Wenn Ihre Arbeitnehmer mehr als 400 EUR verdienen, müssen Sie bei deren Krankenkasse angemeldet werden.
Die Arbeitgeberblätter aller Krankenkassen können Sie sich mittels unserem Fax-Abruf abrufen.
http://www.gkv-service.de

Sie können Ihre Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung zum Teil erheblich senken, wenn sich Ihre Arbeitnehmer bei einer günstigen Krankenkasse versichern.
http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen-tarifrechner.php