Privat versichern

Private Krankenversicherung                Individuelles Leistungspaket

Rückkehr in die GKV

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nicht mehr
möglich, wenn Sie zu Beginn oder während ihrer Selbstständigkeit die private
Krankenversicherung gewählt haben.

Eine Rückkehr als Arbeitnehmer bleibt jedoch weiterhin möglich, solange das
55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und die Tätigkeit versicherungspflichtig ist.
Im anderen Falle bleibt die PKV weiterhin zuständig.

Eine Rückkehr als Leistungsbezieher HARTZ IV nach Aufgabe der Selbstständigkeit ist
ebenfalls möglich. Hier gilt auch die Altersgrenze 55 Jahre.