Gesetzlich versichern

Beitragsrechner für Selbständige
Gesundheitsreform 2009
Krankentagegeld

Bemessungsgrundlage
Beitritt in die gesetzl. Krankenversicherung
Beitragsverzug

Krankentagegeld

Als Selbständiger erhält man kein Krankengeld vom Arbeitgeber und benötigt deshalb eine finanzielle Absicherung.

Dies kann entweder durch die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes erfolgen oder durch den Abschluss einer privaten Zusatztagegeldversicherung. Der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung ist bereits ab dem 1. Tag möglich.

Die Beiträge für Krankentagegeld sind abhängig von:

  • dem Leistungspaket, das Sie sich selbst zusammenstellen
  • Ihrem Eintrittsalter (je jünger, desto niedriger der Beitrag)
  • Ihrem Geschlecht (Frauen zahlen mehr als Männer)
  • Ihrem Gesundheitszustand

Wir bietet Ihnen die Möglichkeit, sich individuelles Krankentagegeldangebote erstellen zu lassen.
Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus.

© Krankenkassennetz.de GmbH, Versichert wie ein Privatpatient