Gesetzlich versichern
Was sich durch den Gesundheitsfonds geändert hat
Den Einheitsbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse haben Selbständige und Freiberufler seit 01.01.09 finanziell deutlich zu spüren bekommen. Während es bisher auch von der Krankenkasse einen Tarif mit Krankentagegeld gab (allgemeiner oder erhöhter Beitragssatz), fiel dieser weg. Es gibt für Selbständige und Freiberufler nur noch den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankentagegeld. Dieser betrug zunächst 14,9 Prozent und wurde ab 01.07.09 auf 14,3 % gesenkt.
WICHTIG: Selbständige und Freiberufler müssen sich selbst um Krankentagegeld kümmern. Seit 01.01.09 bieten die Krankenkassen dafür Wahltarife an. Alternativ haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich ein individuelles Angebot Krankentagegeld anzufordern.
Außerdem ist möglicherweise ein vollständiger Wechsel in die PKV sinnvoll, denn je nach gesetzlicher Krankenkasse kann mit dem Gesundheitsfonds der Beitrag für Selbständige und Freiberufler um bis zu 70 Euro im Monat steigen.
Ausblick:
Nun hat die Bundesregierung alles wieder zurückgedreht. Ab 01.09.09 zahlen Selbständige und Freiberufler dann wie alle anderen den allgemeinen Beitragssatz, bekommen dafür aber wie gesetzlich Versicherte im Krankheitsfall Geld ab der siebten Woche.