| Die
gesetzliche
Krankenkasse
(Solidarprinzip) |
Die
private
Krankenversicherung
(Kostendeckungsprinzip) |
| Unterschiede |
| Pflichtversicherung |
| Seit 01.04.07
besteht für alle GKV-Versicherte Versicherungspflicht. |
Seit dem 01.01.2009
besteht auch in der PKV die Pflicht, eine Krankenversicherung
abzuschließen. Gleichzeitig wurde ein Basistarif eingeführt,
den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. |
| Mitgliedschaft |
| Jeder Versicherte
kann in jede gesetzliche Krankenkase eintreten, die in dem Bundesland,
in dem man wohnt oder arbeitet, geöffnet ist. |
Freiberuflern,
Selbständige und Beamte können in eine PKV eintreten.
Arbeitnehmer können nur in eine PKV eintraten, wenn ihr
jährliches SV-pflichtiges Bruttoeinkommen über der
Versicherungspflichtgrenze liegt. |
| Gesundheitsprüfung |
| Ein Wechsel in eine
andere gesetzliche Krankenkasse erfolgt unabhängig von
Vorerkrankungen oder Risiken. |
In der Regel wird
von der PKV vor dem Wechsel eine Gesundheitsprüfung verlangt,
manchmal auch eine ärztliche Untersuchung. |
| Leistungsanspruch |
| Es besteht sofort
nach dem Wechsel Leistungsanspruch. |
Leistungsanspruch
besteht nach einer allgemeinen Wartezeit von drei Monaten (bei
Unfällen sofort). Bei Zahnersatz gibt es in der Regel besondere
Wartezeiten, abhängig vom gewählten Tarif. |
| Beitrag |
| Der monatliche
Beitrag ist abhängig vom Bruttoeinkommen. Seit 01.01.2011
beträgt er 15,5 %. Zusätzlich kann ein Zusatzbeitrag erhoben
werden. |
Der Montsbeitrag
ist abhängig von Leistungsumfang, Eintrittsalter, Geschlecht und
Vorerkrankungen. |
| Sparmöglichkeiten |
| Es gibt
zusätzliche Sparmöglichkeiten durch Wahltarife und
Bonusmodelle. Einige Kassen schütten Prämien aus. |
Durch
Selbstbeteiligungen, Rückerstattungen oder Verzicht auf Leistungen
für bestehende Erkrankungen kann man sparen. |
| Beitragsfreiheit |
| Während des
Bezugs von Krankengeld, Mutterschutzgeld oder Elterngeld besteht
Beitragsfreiheit. |
Bei der PKV gibt es
keine beitragsfreien Zeiten. |
| Ehepartner und Kinder |
| Ehepartner und
Kinder ohne eigenes Einkommen bis 23 Jahre (Studenten bis 25
Jahre plus Wehr- oder Zivildienst) sind beitragsfrei
mitversichert. |
Ehepartner und
Kinder müssen selbst versichert werden. |
| ärztliche Behandlungen |
| Ärztlichen
Behandlungen erfolgen über Vertragsärzte. Alle Untersuchungen
und Behandlungen, die laut Sozialgesetzbuch sowie vom Gemeinsamen
Bundesausschuss der Ärzte, Kassen und Kliniken als medizinisch
notwendig, wirtschaftlich und wirksam anerkannt sind, werden voll
bezahlt. |
In der PKV herrscht
freie Arztauswahl. Es erfolgt volle Kostenübernahme meist aller
Leistungen, die der Arzt für medizinisch notwendig hält,
abhängig von gewählten Vertrag. |
| Heilpraktiker |
| Heilpraktiker
werden nicht bezahlt. |
Je Tarif ist eine
Behandlung durch einen Heilpraktiker möglich.
|
zusätzliche Arztkosten
|
| Praxisgebühr
(10 EUR je Quartal) jeweils für Arztbesuche, Notdienst und
Zahnarzt. Ausnahmen: Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen |
keine
Praxisgebühr. Die Rechnung muss zunächst selbst bezahlt weden
und wird dann von der Krankenkasse erstattet. |
| Medikamente |
| Zuzahlung
beträgt für rezeptpflichtige Medikamente für Erwachsene
5 bis 10 EUR. Für rezptfreie Medikamente erfolgt keine Erstattung.
Neben der Zuzahlung wird bei einigen Medikamenten auch noch eine
Aufzahlung fällig, wenn Hersteller ihre Preise nicht auf das
Niveau des Festbetrags senken. Die Differenz zahlt der Patient. |
Meistens erfolgt
eine volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente.
Alleredings gibt es bei vielen Tarifen Selbstbehalte. |
| Krankengeld |
| Bis sechs Wochen
zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Anschließend zahlt die
Krankenkasse Krankengeld (ca. 70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto) |
Krankentagegeld
kann vereinbart werden. Höhe und Beginn sind abhängig vom
Tarif. |
| Kinderkrankengeld |
| Bei Erkrankung
eines Kindes unter 12 Jahre wird von der Krankenkasse Krankengeld
gewährt. Diese ist begrenzt auf 10 Tage pro Jahr je Kind
(Alleinstehende 20 Tage pro Jahr). |
Bei Erkrankung des
Kindes besteht kein Anspruch auf Krankengeld. |
| Fahrtkosten |
| Rettungsfahrten,
Krankenhausfahrten sowie in der Regel Fahrten zur Dialyse,
Chemotherapie und Bestrahlung werden bezahlt. Dazu wird eine
Eigenbeteiligung von 5 bis 10 EUR verlangt. |
Rettungsfahrten und
Krankenhausfahrten und je nach Tarif auch Fahrten zur ambulanten
Behandlung werden bezahlt. |
| Zahnarzt |
| Medizinisch
notwendige Behandlungen werden voll übernommen. Mehrkosten
für Inlays, Kunststofffüllungen oder prof. Zahnreinigung
müssen die Patienten selbst tragen. |
Volle
Kostenübernahme (auch Inlays), abhängig vom gewählten
Tarif. |
| Zahnersatz |
| Die ges.
Krankenkassen erstatten einen Festbetrag, der sich bei
regelmäßiger Vorsorge erhöht. Er deckt nur ca. 50 % der
Kosten ab. |
Die prozentuale
Höhe der Erstattung ist abhängig vom gewählten Tarif.
Die Art des Zahnersatzes spielt dabei meist keine Rolle. |
| Kiefernorthopädie |
| Für Kinder
wird Kiefernorthopädie bezahlt, wenn es med. notwendig ist. Der
Eigenanteil wird nach erfolgreicher Behandlung erstattet. Für
Erwachsene wird Kiefernorthopädie nur in Ausnahmefällen
bezahlt. |
Für Kinder und
Erwachsene ist abhängig von Tarif eine komplette
Kostenübernahme möglich. |
| Krankenhaus |
| Der Arzt
überweist in das nächstgelegene Krankenhaus. Erwachsene
müssen Eigenleistung in Höhe von 10,00 EUR täglich bis
28 Tage pro Jahr übernehmen. |
Freie
Krankenhauswahl mit meist voller Kostenübernahme. Je nach Tarif
kann Ein- oder Zweibettzimmer bzw. Chefarztbehandlung gewählt
werden. |
| Hilfsmittel (Brillen, Hörmittel,
Prothesen) |
| Diese werden
erstattet, wenn sie im Hilfsmittelverzeichnis enthalten sind,
allerdings nur in einfacher Ausführung.( Zuzahlung von 5 bis 10
EUR). Brillengläser (nicht das Gestell) weden nur Kindern
und Jugendlichen bis 18 Jahren sowie Erwachsenen mit starker
Sehschwäche erstattet, Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen. |
Die Erstattung von
Brillen erfolgt meist bis zu einer Obergrenze (je nach Tarif). Oft
werden auch Kontaktlinsen erstattet. Hilfsmittel werden nach dem
Hilfsmittelkatalog des jeweiligen Tarifs erstattet. |
| Heilmittel |
| Erwachsene zahlen 10
EUR je Rezept + 10 % der Gesamtkosten. |
Heilmittel werden
nach Verordnung gezahlt, teils mit Eigenbeteiligung. |
| Häusliche Krankenpflege |
| Anspruch besteht in
der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. |
Häusliche
Krankenpflege wird in der Regel nicht übernommen. |
| Haushaltshilfe |
| Haushalthilfe wird
bezahlt bei Klinik- oder Kuraufenthalt, wenn der Partner
berufstätig ist und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes
Kind im Haushalt lebt. |
Haushalthilfe wird
in der Regel nicht übernommen. |
| Empfängnisverhütung |
|
Kostenübernahme bis zum 20. Geburtstag nach ärztlicher
Verordnung. |
Empfängnisverhütung
wird
nicht
bezahlt. |
| künstliche Befruchtung |
| 50 Prozent der
Kosten werden übernommen für maximal drei Versuche bei
verheirateten 25- bis 39-jährigen Frauen und 25- bis
49-jährigen Männern. |
Volle
Kostenübernahme bei Verheirateten mit Aussicht auf Erfolg. |
| Schwangerschaftsabbruch / Sterilisation |
| Volle Erstattung
für einen Schwangerschaftsabbruch im rechtlichen Rahmen.
Sterilisation wird erstattet, wenn sie wegen Krankheit notwendig wird. |
Abbruch wird in der
Regel nur bei medizinischer indikation erstattet. Sterilisation wird
erstattet, wenn sie wegen Krankheit notwendig wird. |
| Altersrückstellungen |
| Bei der GKV gibt es
keine Altersrückstellungen. Hier wird nach dem Umlageprinzip
gewirtschaftet. |
In der PKV werden
Altersrückstellungen gebildet. Seit 01.01.09 können die
gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen zur
nächsten Krankenversicherer mitgenommen werden.
|
| Rentner |
| Freiwillig in der
gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als
Rentner auf alle Einkünfte denn halbe Beitragssatz. |
Da die
Beiträge nicht einkommensabhängig sind, müssen sich die
Rentner auf steigende Prämien im Alter einstellen. |
A. Weitere Informationen zur GKV
B. Liste
Beitragsrückzahlung |
A. Weitere Informationen zur PKV
B. Zum
individuellen PKV-Angebot |