Für Künstler
Die Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse oder Künstlersozialversicherung ist eine sozial- und kulturpolitische
Errungenschaft die seit dem 1.1.1983 für selbstständige Künstler, Medienschaffende
und Publizisten existiert und sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflege-
versicherung bietet.
Genau wie Arbeitnehmer zahlen Versicherte der KSK nur eine Hälfte der Versicherungs-
beiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen
Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen
finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (Künstler-
sozialabgabe). Die Künstlersozialkasse ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes,
mit Sitz in Wilhelmshaven.
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG)
vom 06.04.2001 hat der Gesetzgeber die KSK organisatorisch in die Bundesverwaltung
eingegliedert.
Die Verwaltungskosten der KSK trägt der Bund. Die Aufsicht über die Künstlersozialkasse
führt das Bundesversicherungsamt (BVA).
Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die KSK nicht
zuständig. Sie meldet die zu versichernden Künstler und Publizisten lediglich bei den
gewählten gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, sowie bei dem Rentenversicherungs-
träger an und leitet die Beiträge monatlich dorthin weiter. Leistungen aus dem
Versicherungsverhältnis (Rente, Krankengeld, Pflegegeld etc.) erbringen ausschließlich
die BfA als Rentenversicherungträger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages ist der allgemeine Beitragssatz
der Krankenkasse maßgebend, bei der die Krankenversicherung besteht.
Hausadresse:
Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postadresse:
Künstlersozialkasse
26380 Wilhelmshaven
Internet:
www.kuenstlersozialkasse.de