Gesetzlich versichern

Beitragsrückzahlung für Selbständige
Gesundheitsreform 2009
Krankentagegeld

Beitritt in die gesetzl. Krankenversicherung
Beitragsverzug

Bemessungsgrundlage

Als Berechnungsrundlage für freiwillig versicherten hauptberuflichen Selbständigen gilt in der GKV der jeweilige Beitragssatz der Krankenkasse zzgl. dem Sonderbeitrag von 0,9 % bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2009 = 3.675,00 EUR). Einkommen, das darüber hinaus geht, wird nicht mehr berücksichtigt und ist versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Hat ein Selbstständiger geringere Einnahmen (dazu zählen auch Einkünfte aus Kapitaleinnahmen) und kann dies nachweisen (durch Vorlage des aktuellen Einkommenssteuerbescheides), so wird die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlung entsprechend reduzieren bis zur Mindesthöhe von 1.863,75 EUR. Eine Sonderregelung gibt es bei Für Existenzgründer mit Gründungszuschuss. Existenzgründern, die erstmals eine freiwillige gesetzliche Krankenkasse wählen, müssen Ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit einschätzen. Wenn die Einschätzung ergibt, dass ihre Einnahmen geringer als 1.242,50 EUR im Monat sind, wird die monatliche Pauschale in Höhe von 1.242,50 EUR als Berechnungsgrundlage angesetzt.