Gesetzlich versichern
Bemessungsgrundlage
Als Berechnungsrundlage für freiwillig versicherten
hauptberuflichen Selbständigen gilt in der GKV der jeweilige
Beitragssatz der Krankenkasse zzgl. dem Sonderbeitrag von 0,9 % bis zur
monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2009 = 3.675,00 EUR). Einkommen,
das darüber hinaus geht, wird nicht mehr berücksichtigt und ist
versicherungsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung. Hat ein
Selbstständiger geringere Einnahmen (dazu zählen auch Einkünfte aus
Kapitaleinnahmen) und kann dies nachweisen (durch Vorlage des aktuellen
Einkommenssteuerbescheides), so wird die Bemessungsgrundlage für die
Beitragszahlung entsprechend reduzieren bis zur Mindesthöhe von 1.863,75
EUR. Eine Sonderregelung gibt es bei Für Existenzgründer mit
Gründungszuschuss. Existenzgründern, die erstmals eine freiwillige
gesetzliche Krankenkasse wählen, müssen Ihre Einnahmen aus der
Selbstständigkeit einschätzen. Wenn die Einschätzung ergibt, dass ihre
Einnahmen geringer als 1.242,50 EUR im Monat sind, wird die monatliche
Pauschale in Höhe von 1.242,50 EUR als Berechnungsgrundlage angesetzt.