Gesetzlich versichern
Beitritt
Will man sich als Selbständiger weiterhin freiwillig versichern, muss man dies innerhalb von
3 Monaten nach einer vorangegangenen gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
Diese 3-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie verpasst, kann eine gesetzliche Krankenkasse
Sie nicht mehr in die freiwillige Versicherung als Selbstständige/r aufnehmen.