Gesetzlich versichern

Beitragsrückzahlung für Selbständige
Gesundheitsreform 2009
Krankentagegeld

Bemessungsgrundlage
Beitragsverzug

Beitritt

Will man sich als Selbständiger weiterhin freiwillig versichern, muss man dies innerhalb von 3 Monaten nach einer vorangegangenen gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Diese 3-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie verpasst, kann eine gesetzliche Krankenkasse Sie nicht mehr in die freiwillige Versicherung als Selbstständige/r aufnehmen.